FPTH

Politik

Die FPTH setzt sich für die Belange der Komplementär- und Alternativmedizin im Schweizerischen Gesundheitswesen und für die Umsetzung des Verfassungsartikels 118a ein.

Verfassungsartikel 118a „Komplementärmedizin“

Am 17.05.2009 hat sich das Schweizervolk mit 67% ganz klar über den neuen Verfassungsartikel 118a „Komplementärmedizin“ ausgesprochen.

Die Kernforderungen der Eidgenössischen Abstimmung „Ja, zur Komplementärmedizin“

  1. Förderung der integrativen Medizin von Schul- und Komplementärmedizin
  2. Aufnahme ärztlicher Richtungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung und in die weiteren Sozialversicherungen
  3. Förderung von Lehre und Forschung
  4. Schaffung nationaler Diplome und kantonalen Berufszulassungen für nichtärztliche Therapeuten
  5. Sicherstellung der Heilmittelvielfalt

Die „Foederatio Phytotherapica Helvetica – FPTH“ setzt sich für die Belangen und die Berücksichtigung der Komplementär- und Alternativmedizin im Schweizerischen Gesundheitswesen ein, mit dem Ziel die Umsetzung der mit dem Artikel 118a „Komplementärmedizin“ der Bundesverfassung verbundenen Kernforderungen zu fördern und zu unterstützen.

Dokumente

  • Bulletin OdA AM 10.2013
  • Bulletin OdA AM 11.2013
  • Bulletin Dakomed
  • Medienmitteilung Bundesrat 13.05.2015

Diese vier Bulletins waren auf der Originalseite ohne Download-Link aufgeführt. Bitte wenden Sie sich für ein Exemplar an das Sekretariat.

Meldung der SRF Tagesschau vom 16.05.2015

Ausgestrahlt von SRF am 16. Mai 2015, nachdem der Bundesrat bekanntgegeben hatte, dass vier Fachrichtungen der Komplementärmedizin wieder von der Grundversicherung vergütet werden.