FPTH
Politik
Die FPTH setzt sich für die Belange der Komplementär- und Alternativmedizin im Schweizerischen Gesundheitswesen und für die Umsetzung des Verfassungsartikels 118a ein.
Verfassungsartikel 118a „Komplementärmedizin“
Am 17.05.2009 hat sich das Schweizervolk mit 67% ganz klar über den neuen Verfassungsartikel 118a „Komplementärmedizin“ ausgesprochen.
Die Kernforderungen der Eidgenössischen Abstimmung „Ja, zur Komplementärmedizin“
- Förderung der integrativen Medizin von Schul- und Komplementärmedizin
- Aufnahme ärztlicher Richtungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung und in die weiteren Sozialversicherungen
- Förderung von Lehre und Forschung
- Schaffung nationaler Diplome und kantonalen Berufszulassungen für nichtärztliche Therapeuten
- Sicherstellung der Heilmittelvielfalt
Die „Foederatio Phytotherapica Helvetica – FPTH“ setzt sich für die Belangen und die Berücksichtigung der Komplementär- und Alternativmedizin im Schweizerischen Gesundheitswesen ein, mit dem Ziel die Umsetzung der mit dem Artikel 118a „Komplementärmedizin“ der Bundesverfassung verbundenen Kernforderungen zu fördern und zu unterstützen.
Dokumente
- Bulletin OdA AM 10.2013
- Bulletin OdA AM 11.2013
- Bulletin Dakomed
- Medienmitteilung Bundesrat 13.05.2015
Diese vier Bulletins waren auf der Originalseite ohne Download-Link aufgeführt. Bitte wenden Sie sich für ein Exemplar an das Sekretariat.
Meldung der SRF Tagesschau vom 16.05.2015
Beitrag
Meldung der SRF Tagesschau vom 16.05.2015
Wird geladen…